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DEZENTRALITÄT FEHLT IM ENERGIEKONZEPT DEUTSCHLAND.


VERSORGUNGSSICHERHEIT MIT WINDSTROM,
SONNENSTROM UND KRAFT-WÄRME-
KOPPLUNG.

 

BUND Naturschutz und regionale Energieversorger wie die N-ERGIE Aktienge-
sellschaft fordern ein zukunftsfähiges Energiekonzept für Deutschland, das
dezentrale und damit regionale und lokale Potenziale wie Energiesparen,
Energieeffizienz und die Nutzung von erneuerbaren Energien berücksichtigt. 
 
„Dezentralität ist ein Kernelement der Energiewende und sowohl für den
Atomausstieg als auch für den Klimaschutz von großer Bedeutung. Die Energie-
wende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bringt tiefgreifende Ver-
änderungen für unsere Gesellschaft mit sich“, so Hubert Weiger, Vorsitzender
des BUND Naturschutz in Bayern. „Um diese historische Aufgabe zu stemmen
sind folgende Elemente wesentlich: eine möglichst breite Akzeptanz, die Finan-
zierbarkeit, eine weiterhin hohe Versorgungsqualität sowie die politische und
wirtschaftliche Teilhabe – möglichst vor Ort“, fordert Josef Hasler, Vorstands-
vorsitzender der N-ERGIE Aktiengesellschaft Nürnberg.
 
Das aktuelle Energiekonzept der Bundesregierung inklusive der aktuellen Netz-
entwicklungspläne und der bekannten HGÜ-Leitungen scheint jedoch weiter-
hin auf zentralistische Großstrukturen zu setzen und positioniert Deutschland
als Kernstück eines großen transeuropäischen Stromverteilnetzes. Dieses Kon-
zept führt langfristig direkt zu einer Gefahr für die Energiewende weil es die
Zukunft der Refinanzierbarkeit von Wind- und Sonnenstrom aber auch dezent-
rale Optionen, z.B. zur Flexibilität durch Kundenlastmanagement oder Spei-
cherlösungen, in Frage stellt. 
 
Die Wirkung von dezentralen Lösungsoptionen gegenüber den großen transeu-
ropäischen Ansätzen wurde bislang weder im deutschen Energiekonzept noch
in der europäischen Planung zur angestrebten Energieunion hinreichend unter-
sucht. „Wir fordern daher eine Überprüfung der HGÜ-Leitungen, der aktuellen
Netzplanung und des deutschen Energiekonzepts auf Fragen der Dezentralität.
Daran anknüpfend erwarten wir, dass das deutsche Energiekonzept von 2010 /
2011 überarbeitet und einer öffentlichen strategischen Umweltprüfung nach
EU-Richtlinien unterzogen wird“, so Richard Mergner, Landesbeauftragter des
BUND Naturschutz in Bayern. Diese muss eine Alternativenprüfung beinhalten,
die im Detail und transparent analysiert, welchen Beitrag Energiesparen, Ener-
gieeffizienz, dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung und ein dynamischer Ausbau
der erneuerbaren Energien auch in Süddeutschland zur Versorgungssicherheit
mit Strom und Wärme beitragen kann. Diese Analyse fehlt bisher. 
 
Erforderlich ist eine volkswirtschaftliche Abwägung, die mögliche Risiken für
den dezentralen Ausbau von Wind- und Sonnenstrom erfasst und alle Teilas-
pekte prüft, unter anderem auch Fragen der Refinanzierbarkeit. Außerdem ist
zu überprüfen, welche Risiken von den HGÜ-Leitungen auf die lokale und regi-
onale Wirtschaftlichkeit von Windenergie und Sonnenstrom ausgehen. Und es
ist zu prüfen wie hierbei auch vor Ort an den jeweiligen Last- und Verbrauchs-
schwerpunkten Flexibilitätsoptionen, Speicher- und Residualkapazitätsbereit-
stellungen genutzt werden könnten. 
 
Dezentralität muss als Ansatz untersucht werden, der Lasten und Leistungen,
also Bedarfe der Verbraucher und Angebote der Produzenten und Händler re-
gional für die Güter Strom und Wärme erfasst, gegenüberstellt und ausgleicht.
Dezentralität wird daher für urbane Zentren wie Nürnberg anders beschrieben
als für Landkommunen und für industrielle Produktionen anders als für lokales
Gewerbe oder Wohnsiedlungen. 
 
Das Energiewirtschaftsgesetz in Deutschland definiert dezentrale Energieanla-
gen als an das Verteilernetz angeschlossene Verbrauchs- und Last-nahe Erzeu-
gung. Die dezentrale Energiewende hat also sowohl eine politische und gesetz-
liche Basis als auch - mit Sonnenstrom, Windenergie und dezentraler Kraft-
Wärme-Kopplung - eine solide technische Basis. 
 
Der gemeinnützige Verband BUND Naturschutz in Bayern e.V. und das kommu-
nale Unternehmen N-ERGIE fordern gemeinsam das Bundeswirtschaftsministe-
rium auf, im Jahr 2015 die dezentrale Energiewende fortzuführen und hierfür
das Strommarktdesign in Deutschland neu auszurichten. Die Novellierung des
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes im Jahr 2015 und die Novellierung des Ener-
giewirtschafts-Gesetzes müssen zum Ziel haben, die Weichen für eine zu-
kunftsfähige Wirtschaftlichkeit der dezentralen erneuerbaren Energien und der
Kraft-Wärme-Kopplung zu stellen. Die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-
Gesetzes muss Energieeffizienz
im Gesamtsystem zum Ziel haben. Bei der Stromproduktion für die Versor-
gungssicherheit dürfen nicht mehr wie bislang zum Teil über die Hälfte der
Energie im Brennstoff als Abwärme in Flüssen oder in der Luft vergeudet wer-
den. Die Abwärme sollte stattdessen in Zukunft für Heizung und Prozesswärme
genutzt werden. Das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz muss den
Ausbau der Wärmenutzung aus der Kraft-Wärme-Kopplung deutlich unterstüt-
zen. Nur unter Einbeziehung dieser Nutzungsoption und deren Ausbaupoten-
zial ist eine effiziente Energiewende auch im Wärmemarkt sozialverträglich
darstellbar.
 
Auch die Novellierung des Energiewirtschafts-Gesetzes für das künftige Ener-
giemarktdesign muss darauf abzielen, die effiziente Kraft-Wärme-Kopplung de-
zentral zur Versorgungssicherheit zu nutzen. Das ist technisch möglich, wie
dies das kommunale Unternehmen N-ERGIE vor Ort zeigt. Aber die Nutzung
von Kraft-Wärme-Kopplung darf kein wirtschaftliches Abenteuer sein, sondern
benötigt Anreize und klare unterstützende Rahmenbedingungen.
Die heutigen Marktstrukturen lassen diesen Zukunftstechnologien keinen Zu-
gang zu den langfristigen Märkten, aber nur in diesen ist eine Refinanzierung
von Neuanlagen der Stromproduktion möglich. Das zukunftsfähige Modell sind
regionale Strom- und Wärmemärkte, in denen die Akteure vor Ort ihre Pro-
dukte Energie und Leistung von Wärme und Strom vermarkten. Akteure in die-
sem Markt sind kommunale Stadtwerke, regionale Bürgerenergiegesellschaf-
ten und auch überregionale Unternehmen.
 
BUND Naturschutz und die N-ERGIE lehnen einen von der Bundesnetzagentur
regulierten zentralen Kapazitätsmarkt ab. Ein solcher Kapazitätsmarkt würde
Großkonzerne mit ineffizienten Kohlekraftwerken genauso bevorteilen, ähnlich
wie heute schon die Übertragungsnetzbetreiber durch ihre Oligopol-Position
bevorteilt werden.  



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